Was schlägt die kanarische Regierung vor?

Der Entwurf sieht vor, dass grundsätzlich nur natürliche Personen Wohnungen auf den Kanaren kaufen dürfen, die bei Abschluss des Kaufs mindestens zehn Jahre ununterbrochen auf den Inseln gemeldet waren. Das berichtet RTVC am 15. Oktober 2026. Bei unterbrochenem Aufenthalt sollen 15 Jahre nachgewiesen werden.

Die Regel soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten. Sie würde Spanier, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige gleichermassen nach ihrer gemeldeten Aufenthaltsdauer behandeln. Als Nachweis ist eine von einer kanarischen Gemeinde ausgestellte Meldebescheinigung vorgesehen.

Zusätzlich soll eine Person höchstens zwei Wohnungen auf den Kanaren besitzen oder erwerben dürfen. Diese müssten in verschiedenen Gemeinden liegen. Damit bliebe neben dem Hauptwohnsitz grundsätzlich eine zweite Wohnung möglich.

Was gilt für Unternehmen und Investmentgesellschaften?

Unternehmen und Investmentgesellschaften sollen Wohnungen nur erwerben dürfen, wenn ihr Unternehmenszweck deren Verkauf oder Vermietung an Privatpersonen umfasst. Das geht aus dem Entwurf hervor, den RTVC zitiert.

Käufe unter Verstoss gegen die Vorgaben wären laut Entwurf nichtig und könnten nicht im Grundbuch eingetragen werden. Dasselbe gilt für Käufe von Unternehmen, deren Gesellschaftszweck den Verkauf oder die Vermietung an Privatpersonen nicht umfasst.

Ausgenommen von den Beschränkungen sind laut RTVC Übertragungen von Todes wegen, also Erbschaften.

Wer wäre vom Kauf ausgeschlossen?

Nicht die Nationalität, sondern die Dauer der Meldung wäre entscheidend. Wer die Kanaren als Zweitwohnsitz nutzt oder erst seit weniger als zehn beziehungsweise 15 Jahren dort gemeldet ist, wäre nach dem Entwurf vom Kauf ausgeschlossen.

Touristen und nicht auf den Inseln gemeldete Käufer erhielten nach dieser Regelung kein Kaufrecht. Das betrifft auch Ferienhauskäufer, die bislang ohne Meldung auf den Kanaren eine Immobilie erwerben konnten.

Langzeitbewohner, die die erforderliche Meldezeit erfüllen, könnten weiterhin kaufen. Das gilt vorbehaltlich der Zwei-Wohnungen-Grenze und der weiteren gesetzlichen Bedingungen.

Was ist mit Ferienvermietung und Gemeinden?

Parallel soll Gemeinden ermöglicht werden, den Ferienwohnungsmarkt lokal zu beschränken. Die zugrunde liegenden Berichte nennen jedoch keine abschliessende Liste betroffener Gemeinden, keine einheitlichen Sperrgebiete und keine konkreten Fristen für bestehende Ferienunterkünfte.

Der Entwurf sieht ausserdem vor, dass Gemeinden Käufe oder Mieten von Bürgern aus Nicht-EU-Staaten verbieten können, die nicht mindestens zwei Jahre in der Gemeinde gewohnt haben. RTVC nennt als Beispiel Bürger des Vereinigten Königreichs.

Zudem schlägt die Regierung vor, Gemeinden die Einführung von Tourismusabgaben zu ermöglichen.

Warum wird der Entwurf vorgeschlagen?

Die Regierung begründet den Entwurf mit dem Zugang der auf den Inseln lebenden Bevölkerung zu Wohnraum. Sie beruft sich auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Sonderregelungen für Regionen in äusserster Randlage vorsieht.

Was passiert als Nächstes?

Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Die kanarische Regierung hat dem spanischen Staat lediglich einen Entwurf für ein königliches Gesetzesdekret übermittelt. Entscheidend ist nun die spanische Zentralregierung.

Der Entwurf muss dort geprüft und vom Ministerrat beschlossen werden. Nach den vorliegenden Informationen war die Massnahme am 15. Oktober 2026 noch nicht in einem verabschiedeten Dekret enthalten.

Ein konkretes Abstimmungs- oder Inkrafttretensdatum ist nicht genannt. Bis zu einer Veröffentlichung im BOE, dem spanischen Staatsamtsblatt, bleibt das geltende Kaufrecht unverändert.