Was ändert sich für ausländische Käufer und Investoren?

Ein EU- oder britischer Käufer erhält durch seine Staatsangehörigkeit keinen Sonderstatus. Entscheidend wären Wohnsitzmeldung und Dauer des Aufenthalts auf den Kanaren, wie der Entwurf laut El Día vorsieht.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, könnte weiterhin höchstens zwei Wohnungen in verschiedenen Gemeinden erwerben. Nichtansässige Besucher und Ausländer ohne die geforderte Meldezeit könnten nach dem Entwurf keine Wohnung kaufen.

Angaben zu bestehenden Kaufverträgen, Wiederverkaufswerten, Übergangsfristen, Gebühren oder einem Antragsverfahren sind nicht veröffentlicht. Auch eine automatische Beschränkung bereits bestehender Eigentumstitel wird in den vorliegenden Berichten nicht bestätigt.

Welche Voraussetzungen müssten Käufer erfüllen?

Kaufen dürften grundsätzlich nur natürliche Personen mit mindestens zehn Jahren ununterbrochener Wohnsitzmeldung auf den Kanaren. Bei unterbrochenem Aufenthalt wären 15 Jahre insgesamt nachzuweisen, berichtet El Día.

Der Nachweis soll über eine vom zuständigen Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) ausgestellte Meldebescheinigung erfolgen, das certificado de empadronamiento. Die Begrenzung soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit gelten.

Personen, die bereits zwei oder mehr Wohnungen besitzen, sollen für die geplante Zugangsgarantie wie Nichtansässige behandelt werden und keine weiteren Wohnungen erwerben können.

Was gilt für Unternehmen und Investmentgesellschaften?

Unternehmen und Investmentgesellschaften sollen Wohnungen nur kaufen dürfen, wenn ihr Gesellschaftszweck deren Verkauf oder Vermietung an natürliche Personen umfasst. Das geht aus dem Entwurf hervor, den El Día beschreibt.

Ein Kauf ohne die verlangte Voraussetzung wäre nach dem Entwurf nichtig und dürfte nicht in das Registro de la Propiedad (Grundbuch) eingetragen werden. Die vorgeschlagenen Massnahmen wären auf zehn Jahre ab Inkrafttreten befristet.

Warum schlägt die Regierung diese Begrenzung vor?

Die Regierung begründet die Initiative mit der Wohnungsnot, begrenzter Fläche und dem Druck durch Käufe nicht ansässiger Ausländer.

Diese Zahl wird in den verfügbaren Berichten nicht mit einem Zeitraum oder einer Primärstatistik belegt.

Von diesen Käufen entfielen 2.666 auf Nicht-Residenten und 1.963 auf ausländische Residenten.

Welche weiteren Massnahmen sind im Paket enthalten?

Der Entwurf sieht auch vor, die Ley de Arrendamientos Urbanos zu ändern, damit Gemeinden Zonen festlegen können, in denen die zeitweise Überlassung von Wohnungen für touristische Nutzung verboten ist. Das berichtet El Día.

Zudem schlägt die Regierung vor, die Ley Reguladora de las Haciendas Locales zu reformieren, um Gemeinden Steuern auf Übernachtungen nicht ansässiger Touristen zu ermöglichen.

Dabei soll der «Schutz der sozialen Funktion der Wohnung» als Rechtsgrund dienen, um bestimmte Immobiliengeschäfte einer vorherigen behördlichen Genehmigung zu unterwerfen. Die Comunidad Autónoma de Canarias könnte diese Genehmigungen erteilen oder verweigern.

Was ist noch offen und wann könnte die Regelung kommen?

Offen sind insbesondere die Zustimmung der spanischen Zentralregierung und des Congreso de los Diputados, die Vereinbarkeit mit EU-Recht, der genaue Gesetzestext, Übergangsregeln und die Behandlung laufender Kaufverträge.

Die Vorschläge waren laut Berichten nicht Bestandteil der jüngsten Regierungsdekrete. Ein nächster verbindlicher Termin oder eine Frist wurde bis Freitag, 16. Oktober 2026, nicht genannt.

Die Regierung beruft sich auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der Sonderregelungen für Regionen in äusserster Randlage wie die Kanaren ermöglicht. Ein Inkrafttretensdatum gibt es nicht.