Was ändert sich für ausländische Käufer?
Ausländische Käufer müssten laut dem bisher bekannten Entwurf grundsätzlich zehn Jahre ununterbrochen auf den Kanaren wohnen. Bei unterbrochenem Aufenthalt wären es 15 Jahre, wie Regierungssprecher Alfonso Cabello am 22. Oktober 2026 bestätigte.
Betroffen wären nach den vorliegenden Angaben ausländische Nichtresidenten. Die Quellen bestätigen nicht, dass bereits ansässige Ausländer, EU-Bürger mit kanarischem Wohnsitz oder Personen mit bestehendem Eigentum automatisch darunter fielen.
Für Besucher und Urlauber gibt es keine veröffentlichte neue Kaufregel, keine Übergangsfrist, keine Gebühr und keine neue Antragstelle. Auch Preise, Kontingente, Ausnahmen und Nachweise sind noch nicht festgelegt.
Wie weit ist das Verfahren?
Die kanarische Regierung hat dem Staat bereits einen Gesetzesvorschlag ihrer juristischen Dienste geschickt. Präsident Fernando Clavijo Batlle fordert, dass der Ministerrat ihn noch vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet.
Beide Verwaltungen arbeiteten noch an der endgültigen Fassung und am richtigen Zeitpunkt, erklärte Cabello am 22. Oktober 2026. Als politisches Ziel nannte er eine Behandlung im Ministerrat vor dem 29. November 2026.
Das Vorhaben hängt mit den sogenannten «Decretos Mari Carmen» zusammen. Bei deren Beratung im Parlament habe die Zentralregierung den Kanaren diese Verpflichtung zugesagt.
Was plant die kanarische Regierung auf EU-Ebene?
Die kanarische Regierung schlug zugleich Änderungen am geplanten europäischen Reglamento de Vivienda Asequible vor. Regionen in äusserster Randlage, Inselgebiete und bestimmte Küstenregionen sollen damit den Kauf, die Nutzung oder die Vermietung von Wohnimmobilien durch ausländische Nichtresidenten zeitlich begrenzt regeln dürfen.
Die Massnahmen sollen nach kanarischer Darstellung kurzfristig und verhältnismässig sein und mit mehr bezahlbarem Wohnraum einhergehen. Das EU-Verfahren läuft weiter, doch die autonomen Regionen sitzen nicht direkt im Rat der Europäischen Union.
Warum will die Regierung den Kauf begrenzen?
Die kanarische Regierung stützt sich auf eine offizielle Angabe: Ungefähr ein Drittel der Wohnungsverkäufe entfielen in den letzten Jahren auf ausländische Nichtresidenten. Zusammen mit der kurzfristigen Ferienvermietung und einem knappen Angebot drücke diese Nachfrage die Preise und verringere die Zahl der Wohnungen für Einheimische.
Die Regierung argumentiert, die Kanaren seien als Region in äusserster Randlage besonders schutzbedürftig. Ein europäischer Rahmen solle deshalb der ansässigen Bevölkerung den Zugang zu Wohnraum sichern.
Was gilt heute für Käufer?
Neue Kaufbeschränkungen gelten erst, wenn eine Norm veröffentlicht und verabschiedet ist. Wer heute als Ausländer ohne kanarischen Wohnsitz eine Immobilie kaufen will, kann das nach den bestehenden Regeln tun.
Was ist noch offen?
Noch fehlen der endgültige Gesetzestext, der genaue persönliche Anwendungsbereich und die Behandlung von EU- und Drittstaatsangehörigen. Ebenso offen sind die Definition des erforderlichen Wohnsitzes, mögliche Ausnahmen, Nachweisverfahren, Übergangsregeln, Sanktionen und ein verbindliches Inkrafttreten.
Einen Starttermin nannte die kanarische Regierung bis Samstag, den 24. Oktober 2026, nicht. Wer eine Immobilie auf den Kanaren plant, sollte die Veröffentlichung im spanischen Staatsamtsblatt (BOE) verfolgen.