Die acht Wege und warum gerade diese

Die Resolution zählt die gesperrten Wege einzeln auf: Corralejo–El Cotillo über Majanicho, Corralejo–Lajares über Las Calderas, Lajares–El Cotillo über Cañada Melián, El Cotillo–Montaña de Tindaya über Esquinzo, Tindaya–La Oliva über die Montaña La Oliva, das Valle de Fenimoy, das Valle de Fimapaire und die Strecke Montaña Negra–Cien Hombres. Die Auswahl stammt aus einem Bericht der städtischen Umweltführer vom 4. September.

Die Piste über Majanicho verläuft laut diesem Bericht vollständig im Vogelschutzgebiet (ZEPA) Costa Norte de Fuerteventura und deckt sich weitgehend mit dem Wanderweg HL3. Bei Esquinzo und Tindaya geht es um ein weiteres Vogelschutzgebiet und das Naturdenkmal Montaña de Tindaya. Bei Cien Hombres nennt der Bericht einen Futterplatz des kanarischen Schmutzgeiers („guirre“) und die nahe Grundschule von Villaverde.

Was die Anwohner beklagen

Laut Gemeinde haben Anwohner in den vergangenen Monaten Beschwerden und Unterschriften eingereicht; veröffentlicht sind sie nicht. Der Radiosender Dunas FM fasst die Klagen so zusammen: Staub, kaputte Wege, Belästigung von Häusern und Viehbetrieben, Gefahr auf Wegen, die man mit Fußgängern und Radfahrern teilt. Die Ortspolizei stellte am 7. September eine „fortschreitende und schwere“ Verschlechterung von Fahrbahn und Wegrändern fest.

Mildere Mittel reichten laut Resolution nicht: Seit 2016 gilt für solche Fahrzeuge schon ein Tempolimit von 30 km/h auf Erdwegen und 40 km/h auf Asphalt. Umweltstadtrat David Fajardo sagte laut Mitteilung der Gemeinde, La Oliva könne nicht zulassen, dass Freizeitnutzungen „Wege beschädigen, Schutzgebiete beeinträchtigen oder die Verkehrssicherheit von Anwohnern, Viehhaltern, Wanderern und Radfahrern gefährden“.

Was die Anbieter sagen

Eine Reaktion der Branche auf das Verbot fanden wir bis Dienstag nicht. Vier Buggy- und Quad-Firmen aus La Oliva hatten sich aber schon am 3. August in einer gemeinsamen Erklärung zu Wort gemeldet, über die Dunas FM berichtete. Nach eigenen Angaben sichern sie mehr als 60 direkte Arbeitsplätze und fahren legal nur auf genehmigten Routen, einem kleinen Teil des Wegenetzes. Den Zustand der Wege dürfe man ihnen nicht allein anlasten, da viele sie das ganze Jahr nutzen. Die Firmen fordern klare Regeln und bieten der Verwaltung Mitarbeit an.

Bürgermeister Blanco betont, es gehe „nicht darum, gegen eine wirtschaftliche Tätigkeit vorzugehen“. Die touristische Tätigkeit müsse „mit dem Erhalt unseres Gebiets, mit der Ruhe unserer Nachbarn und mit der traditionellen Nutzung unserer Wege vereinbar sein“. Schon 2017 hatte La Oliva laut Fuerteventura Digital fünf Anbietern die Ausflüge untersagt, weil Genehmigungen fehlten.

Rechtsgrundlage, Strafen, Einspruch

Die Gemeinde stützt sich auf ihre Verkehrssatzung. Der Gemeinderat hat sie am 30. Juni 2016 beschlossen. Nach Artikel 48 dürfen Mietfahrzeuge dieser Art alle Gemeindewege befahren, außer denen, die die Gemeinde ausdrücklich sperrt. Wer gegen das Verbot verstößt, wird nach Titel XI dieser Satzung belangt. Haften können der Fahrer, die Veranstalter- oder Vermietfirma, der Guide und jeder, der die Fahrt angeordnet hat. Schäden an den Wegen müssen ersetzt werden.

Gegen die Resolution sind binnen eines Monats Widerspruch oder binnen zwei Monaten Klage in Las Palmas möglich, jeweils ab Veröffentlichung. Mindestens alle zwei Jahre soll die Gemeinde prüfen, ob die Sperre noch nötig ist.

Was erlaubt bleibt

Ganz verboten werden die Touren nicht: Laut Gemeinde fahren die Firmen nach der Inselverordnung weiter auf den vorgesehenen Abschnitten. Welche das in La Oliva sind, hat sie nicht veröffentlicht. Die Inselverordnung des Cabildo von 2019 schafft ein Netz offizieller Routen mit Kontingenten und Zeitfenstern. Laut Diario de Fuerteventura führt eine dieser Routen in La Oliva vom Parque Holandés zum Kreisverkehr Casilla de Costa (Stand Januar 2025).

Wer privat mit dem Mietwagen fährt, ist von dieser Resolution nicht betroffen. Die allgemeinen Verkehrs- und Naturschutzregeln gelten trotzdem. Für gebuchte Buggy-Touren im Norden ändert sich erst etwas, wenn die Sperre wirksam ist. Dann müssen die Anbieter die acht Wege meiden.