Was fehlte — und was die Berichtigung sagt

Die Anzeige vom 28. September war vollständig bis auf das Entscheidende: Plan, Resolución, Aktenzeichen, Rechtsgrundlagen, Internetseite, sogar die Etage der Akte. Keine Frist — und ohne Frist weiß niemand, wann es zu spät ist. Die Berichtigung arbeitet mit „DONDE DICE“ und „DEBE DECIR“ und schiebt die vier fehlenden Worte in den Satz.

Was der Plan tatsächlich vorsieht

Nach der Resolución 185/2026 wurde der Plan auf Antrag der Gemeinde Mogán aufgelegt, um „die Erneuerung und Modernisierung der touristischen Siedlung“ voranzutreiben; geschrieben hat ihn Gesplán. Ausgelegt sind drei städtebauliche Verträge — mit Ingestursa über die Parzellen 12 bis 16-C der Polygone 10, 11 und 12, mit Mogán Negocios S.L. über die „actuación de dotación“ „Muelle Viejo“ und ein Nachtrag über Parzelle 39.

Laut Canarias7, woher die Zahlen stammen, darf Ingestursa — Muttergesellschaft der Marke Cordial Hotels — 9.121 Quadratmeter zwischen Calle La Cruz und Avenida de Los Marrero neu zuschneiden, darunter eine Südparzelle von 6.118,20 Quadratmetern für einen neuen Beherbergungskomplex. Mogán Negocios S.L. soll ein Ferienappartementhaus mit 2.881 Quadratmetern und 22 Einheiten auf einer Parzelle von 4.065 Quadratmetern in ein Stadthotel umwandeln und überlässt der Gemeinde dafür Flächen, die sonst enteignet werden müssten.

Der öffentliche Teil steht ebenfalls im Dokument: ein Stadtpark an der Avenida de las Artes, Renaturierung und teilweise Überdeckung des Barranco de Mogán, Fußgängervorrang, ein Panoramaaufzug nach Los Riscos und Radwege. Neu seit der zweiten Auslegung sind laut „Contenido documental“ eine Küstengrenze über 772 Meter, die rund 3.998 Quadratmeter Hafenzufahrt und Parkplätze für den Küstenschutz als nicht notwendig erklärt, und Schutz für drei Gebäude des Denkmalkatalogs, darunter die Ermita de San Fernando.

Derselbe Fehler, zum zweiten Mal

Das Verfahren läuft seit 2016; die Initiative beschloss die Regierung der Kanaren im April 2018. Bei der ersten Auslegung passierte genau das, was jetzt wieder passiert ist: Die Anzeige im BOC Nr. 26 vom 5. Februar 2024 ließ die Frist weg, Resolución Nr. 32 vom 4. März 2024 trug sie nach, veröffentlicht im BOP Nr. 30 und im BOC Nr. 54. Dasselbe Amt, derselbe Plan, dieselbe fehlende Angabe, zwei Jahre später. Die Berichtigung selbst trägt einen Tippfehler: „Corección“.

Wer einwenden darf — und wohin

Bei einer „información pública“ gilt nicht die engere Figur des Beteiligten. Artikel 83.2 der Ley 39/2015 verlangt die Anzeige, damit „cualquier persona física o jurídica“ die Akte einsehen kann, ohne Wohnsitzerfordernis. Auch Hotels, Reiseveranstalter und Stammgäste aus Deutschland dürfen schreiben; nach Artikel 83.3 hat jeder Einwender Anspruch auf eine begründete Antwort.

Wohin die Einwendung geht, sagt keines der drei Dokumente. Es gilt Artikel 16.4: elektronisch über ein Registro Electrónico, per Post bei Correos oder bei einer Oficina de Asistencia en Materia de Registros. Die Gemeinde Mogán macht es anders: In ihrer parallelen Anzeige zum Plan General stehen der elektronische Vorgang und sogar der Betreff.

Die Hürden: dienstags und donnerstags, 1,67 Gigabyte

Beide Wege zu den Unterlagen haben einen Haken. Die Akte liegt bei der Dirección General an der Plaza de los Derechos Humanos 22 in Las Palmas de Gran Canaria — aber nur „de 09:00 a 14:00 horas, los martes y jueves“: zwei von sieben Tagen, und wer in Playa de Mogán lebt, fährt dafür quer über die Insel. Online steht das Dokument auf dem Portal der Planificación Territorial — als ZIP-Datei von 1,67 Gigabyte.

Zwei Punkte bleiben offen. Erstens: Artikel 8.3 der Ley 2/2013 sieht „45 Arbeitstage oder zwei Monate, wenn die strategische Umweltprüfung erforderlich ist“ vor; Artikel 21.2 der Ley 21/2013 setzt für die Auslegung eine Untergrenze von 45 Arbeitstagen. Zwei Kalendermonate ergeben hier 41 Arbeitstage, 45 würden bis in die zweite Dezemberwoche reichen; welche Zahl gilt, ist eine Rechtsfrage, die wir nicht entscheiden können. Zweitens verlangt Artikel 8.3 die Anzeige auch im Boletín Oficial de Canarias; in den BOC-Ausgaben Nr. 188 bis 198, vom 18. September bis 2. Oktober, haben wir keine gefunden — wohl aber im BOC Nr. 193 vom 25. September eine der Gemeinde zum Plan General, mit 45 Arbeitstagen.