Erst der Bon, dann der Kauf
Die Mitteilung der kanarischen Regierung vom 1. September 2026 macht aus einem einzigen Satz eine eigene Zwischenüberschrift: „Los bonos podrán solicitarse a partir del 15 de septiembre y deberán obtenerse antes de realizar la compra" — die Bons müssen vor dem Kauf vorliegen. Im Fliesstext steht es kürzer: „Las personas interesadas deberán solicitar el bono antes de adquirir el electrodoméstico."
Die Reihenfolge steht damit fest: registrieren, Bon beantragen, Bon erhalten — und erst dann ins angeschlossene Geschäft. Der Rabatt wird direkt beim Kauf abgezogen; eine nachträgliche Erstattung gegen Kassenbon beschreibt die Mitteilung nirgends.
Wie viel es gibt — und wovon die Summe abhängt
Zwei Stufen: bis zu 250 Euro pro Gerät allgemein, bis zu 450 bei Schutzbedürftigkeit, mit 70 Euro als unterer Grenze. Die Höhe hängt laut Mitteilung vom Gerät und dessen Energieeffizienz ab; eine Tabelle fester Beträge je Gerätetyp gibt es weder dort noch auf der Plattform. Die Schutzbedürftigkeit ist schon bei der Registrierung nachzuweisen: certificado de vulnerabilidad, Stromrechnung mit bono social eléctrico oder Bescheid über den Ingreso Mínimo Vital, die beiden letzten höchstens drei Monate alt.
Gefördert sind die fünf oben genannten Gerätearten, bis zu fünf Geräte pro Person. Eine Mindest-Energieklasse nennt die Mitteilung nicht als förmliche Bedingung. Der Gerätekatalog der Plattform führt die zugelassenen Modelle aber einzeln auf und bietet als Effizienzfilter nur A, B und C. Praktisch entscheidet also der Katalog: Steht das Wunschmodell nicht darin, gibt es dafür keinen Bon.
Was im Amtsblatt steht — und was nicht
cita.news hat im Boletín Oficial de Canarias und in der nationalen Subventionsdatenbank nach den bases reguladoras gesucht — der Norm, die die Bedingungen für die Käuferinnen und Käufer verbindlich festlegt. Sie existiert nicht. Was es gibt, steht im BOC vom 26. Dezember 2025: ein Direktzuschuss aus Gründen des öffentlichen Interesses von je 1.000.000 Euro an die Unternehmerverbände Femete und Femepa.
Das ist keine Schlamperei, sondern die Konstruktion des Programms: Das Land gibt das Geld direkt an zwei Verbände, die das Bonusprogramm nach den Regeln ihrer eigenen Plattform durchführen. Die Zahlen hier stammen also aus der Mitteilung und von der Plattform, nicht aus einer zitierfähigen Rechtsnorm — und wer etwas anfechten will, wendet sich an Femete und Femepa, nicht an das Amtsblatt.
Das alte Gerät — und das Budget Ihrer Insel
Das alte Gerät muss weg, über den geregelten Weg: Die Mitteilung beschreibt den Abschluss als Lieferung des neuen und Abholung des alten Geräts, das in den autorisierten Entsorgungskreislauf für Elektroaltgeräte eingeht. Welches Dokument die Käuferin als Beleg behalten muss, steht dort nicht und war auch anderswo nicht zu finden — eine Frage für das Geschäft, bevor der Lieferwagen wegfährt.
Das Geld ist ausserdem kein einziger Topf: Wer auf Gran Canaria wohnt, konkurriert um 600.000 Euro, auf El Hierro um 8.000. Den Ausdruck „wer zuerst kommt, mahlt zuerst" verwendet die Regierung nicht. Sie schreibt aber, die Kampagne laufe bis zum 15. Dezember, immer abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel, und beschreibt, was mit einem verfallenen Bon geschieht: Nach 15 Tagen ohne Kauf verfällt er, und der reservierte Betrag kann wieder anderen zur Verfügung gestellt werden. Reserviert, verfallen, zurück in den Topf.
Was für zugezogene Residenten offen bleibt
Die Mitteilung wendet sich an „die Bürgerschaft aller Inseln", definiert aber keine Wohnsitzbedingung: Weder padrón noch Staatsangehörigkeit noch NIE kommen darin vor. Auch das Registrierungsformular fragt die Staatsangehörigkeit nicht ab und verlangt dort keine Meldebescheinigung.
Ob eine NIE im Feld „NIF" akzeptiert wird und ob bei der Prüfung des Bons der padrón verlangt wird, liess sich nicht klären: Keine geprüfte Quelle sagt dazu etwas. Für zugezogene Residenten ist das die entscheidende Frage — zu stellen vor dem Kauf, nicht danach. Zuständig sind Femete für Teneriffa, La Palma, La Gomera und El Hierro (planrenove@femete.es, 822 11 08 62) und Femepa für Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura (femepa@planrenovecanarias.es, 928 296 161). Dieser Text ist eine Information, keine Beratung.