Was ein „Alias" ist — und warum man ihm nicht antworten kann
Artikel 3 definiert ihn selbst: eine Zeichenkette im Feld der Rufnummer, „que informa del remitente, pero no es un recurso público susceptible de devolver el mensaje" — sie nennt den Absender, ist aber keine Nummer, an die sich zurückschreiben ließe. Das machte sie für Betrüger attraktiv: Ein Name ist frei wählbar, eine Nummer nicht. Artikel 8.1 verlangt deshalb, ihn „con carácter previo a su utilización" eintragen zu lassen. Die Verordnung spricht durchgehend von „SMS/MMS/RCS" — MMS und RCS, auf Android oft schlicht „Chat", sind erfasst, WhatsApp, Telegram und E-Mail nicht.
Zeitgleich wirksam wurde Artikel 7.2: Nachrichten, die über eine internationale Zusammenschaltung nach Spanien kommen und dabei einen spanischen Alias tragen, sind zu blockieren — „salvo que se trate de un caso de itinerancia internacional", Roaming ausgenommen. Für Rufnummern gilt dasselbe schon seit Juni 2025.
Die Schonfrist vom 8. September — und was „En tramitación" heißt
Dass der Termin zweimal wackelte, sagt viel über den Umfang der Aufgabe. Unter der Schlussbestimmung vermerkt das BOE: „Se modifica el apartado 3 por el art. único de la Orden TDF/558/2026, de 4 de junio" (BOE-A-2026-12045); noch im März hatte die CNMC den 7. Juni angekündigt. Eine Woche vor dem neuen Stichtag folgte die dritte Korrektur: Die Circular 3/2026 hält rechtzeitig eingereichte Anträge vorläufig sendefähig — „estrictamente temporal y limitada", wie sie selbst schreibt. Im Register sieht man die Folge: Hinter manchen Inhabernamen steht „(En tramitación)".
Der kanarische Befund: vier Namen für die Regierung, einer für den Gesundheitsdienst
Unter numeracionyoperadores.cnmc.es betreibt die CNMC ein öffentliches Suchfenster: Jeder kann prüfen, ob ein Absendername eingetragen ist und wem er gehört. Eine Abfrage am 16. September ergab für das Gobierno de Canarias vier Einträge — GobCan, GobCanarias, GobCanPre und „Gobcan Verifica" —, alle zum 17. Juli aktiviert und ohne Zusatz. Ebenfalls eingetragen: der Cabildo de Gran Canaria („CabildoOIAC", En tramitación), die ULPGC, die Autoridad Portuaria de Las Palmas, die Cajasiete und die DISA.
Beim Servicio Canario de la Salud ist der Befund dünner: ein einziger Eintrag, „SCSLanzarot", Inhaberin die Gerencia de Servicios Sanitarios de Lanzarote, mit dem Zusatz „(En tramitación)" und Aktivierung zum 9. September — sechs Tage vor dem Stichtag. Einen zentralen Absendernamen für die Terminerinnerungen fand die Abfrage nicht. Das beweist nicht, dass es ihn nicht gibt: Die Suche arbeitet nach Wortanfang, und weder CNMC noch SCS haben dazu etwas veröffentlicht. Gewicht bekommt die Frage durch die Menge: Nach Canarias7 vom 13. August, gestützt auf SCS-Zahlen, verschickt der Dienst „más de 13.000 sms al día".
Und die Anrufe? Da gilt die Regel schon länger
Die Frage kommt sicher, denn der gefälschte Anruf ist verbreiteter als die gefälschte SMS. Dieselbe Verordnung regelt ihn — nur früher: Die Pflichten aus Artikel 5.1 und 7.1 mussten „en el plazo máximo de tres meses desde su entrada en vigor" erfüllt sein, also bis Anfang Juni 2025. Artikel 5.1 verlangt, Anrufe aus dem Ausland mit spanischer Rufnummer zu blockieren, Roaming ausgenommen; Artikel 4 zusätzlich Anrufe ohne Rufnummer. Artikel 9 verbietet Mobilfunknummern für Kundendienst und unerbetene Werbeanrufe; Artikel 10 weist dafür die kostenfreien Bereiche 800 und 900 zu. Ein Werbeanruf von einer 6er- oder 7er-Handynummer verstößt seither gegen die Verordnung.