Was bedeutet der Alarm für Fluggäste von den Kanaren?
Der Binter-Flug IBB5702 von Gran Canaria nach Murcia landete am 3. November in Alicante statt am Ziel. Die Ankunft am Flughafen Región de Murcia in Corvera war für 12.20 Uhr geplant, doch dort liefen die Abläufe seit fast zwei Stunden nur eingeschränkt.
Das Flugzeug von Binter war nicht bedroht, es geriet nur in die Sperrung hinein. Laut Aena (spanische Flughafenbetreiberin) betraf die Schliessung ausschliesslich diesen einen Flug, kein anderes Flugzeug musste seine Route ändern.
Für Urlauber im Süden von Gran Canaria ist der Fall bisher eine Einzelmeldung. Eine Mitteilung von Binter oder Aena zu geänderten Flugplänen liegt in der Recherche nicht vor.
Wer auf der Strecke nach Murcia gebucht ist, schaut am besten in Buchung und App der Airline nach. Ob Binter die Fluggäste von Alicante weiter nach Murcia brachte, ist nicht bekannt.
Was geschah am Flughafen Murcia?
Ein Ryanair-Flug aus Manchester landete am 3. November um 10.30 Uhr in Murcia, und an Bord galt ein Bombenalarm. Von da an rückten Rettungsdienste, die Policía Nacional (Nationalpolizei) und die TEDAX (Spezialisten für die Entschärfung von Sprengsätzen) an.
Die Fluggäste stiegen aus und gingen durch die Sicherheitskontrollen. Die TEDAX der Guardia Civil (spanische Gendarmerie), eigens aus Alicante geholt, durchsuchten das Flugzeug und fanden keinen Sprengsatz.
Der Flughafen öffnete um 13.00 Uhr wieder, nach mehr als zwei Stunden Sperrung. Aena setzte das vorgesehene Protokoll in Gang, danach übernahm die Guardia Civil den Fall.
Nach Angaben befragter Quellen sah der Alarm nicht nach einem Ursprung in Spanien aus, weil Ryanair die Warnung direkt erhielt. Das ist ausdrücklich eine vorläufige Einschätzung und kein Ergebnis der Ermittlungen.
Welche anderen Flüge erhielten Drohungen?
Am selben Dienstag traf es eine LOT-Maschine vom Typ Boeing 737 MAX auf dem Weg von London Heathrow nach Warschau. Sie wich nach Warschau/Modlin aus.
Ein SAS-Flug von Kopenhagen nach Warschau erhielt ebenfalls eine Drohung. In Sofia landete ausserdem eine israelische Fluggesellschaft im Notfall.
Den Fall in Sofia bestätigte die bulgarische Regierung über Lyubomir Nikolov, Chefsekretär des Innenministeriums. Weder Ziel noch Airline des Fluges nannte er.
Auf keinem der Flugzeuge fand sich Sprengstoff, und es gab keine Verletzten. Die Häufung an einem Tag in mehreren Ländern deutet laut dem Bericht auf ein Muster hin, doch keine Behörde hat die Fälle verknüpft oder einen Urheber benannt.
Wie häufig trifft es die Kanaren?
Schon am 26. Oktober landete Vueling-Flug VY3008 von Barcelona nach Gran Canaria nach einer Bombendrohung. Geplant waren Abflug um 17.25 Uhr und Ankunft um 19.50 Uhr.
Die Maschine kam auf einen abgeschirmten Stellplatz, die Fluggäste stiegen kontrolliert aus. Die Drohung erwies sich laut RTVC (kanarischer Rundfunk) als falsch, und Aena erklärte, der Flughafen arbeite völlig normal.
Umgeleitet wurde dieser Vueling-Flug nicht, er landete am geplanten Ziel. Der Fall steht damit neben dem Binter-Flug, der als einziger Kanaren-Bezug vom 3. November tatsächlich ausweichen musste.
Im Mai 2025 wurde ein Ryanair-Flug von Teneriffa Süd nach Prestwick nach Faro umgeleitet. Ein betrunkener britischer Passagier soll dort allen an Bord mit einer Bombe gedroht haben, so ein Bericht von damals.
Was droht Urhebern falscher Bombenalarme?
Artikel 561 des spanischen Strafgesetzbuchs (Código Penal) stellt falschen Alarm unter Strafe. Wer eine Gefahrenlage für die Allgemeinheit vortäuscht und so Polizei oder Rettungsdienste mobilisiert, riskiert drei Monate bis ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe von drei bis 18 Monatssätzen.
Wird ein Urheber gefunden, drohen ihm laut dem Bericht meist strafrechtliche Folgen und die Forderung nach den Kosten des Einsatzes. Ein Präzedenzfall zeigt, dass das nicht immer greift.
Gegen einen jungen Briten, der privat per Snapchat von einer Bombe schrieb, beantragte die Anklage vor der Audiencia Nacional (Nationaler Gerichtshof) 22.500 Euro Geldstrafe. Dazu kamen rund 95.000 Euro für den Einsatz eines Kampfjets, doch das Gericht sprach ihn frei, weil die Nachricht privat war.
Offen bleiben beim Flug nach Murcia mehrere Punkte: wer hinter den Drohungen steckt, ob ein Verfahren läuft und ob Fluggäste Entschädigung beanspruchen können. Termine für Folgeschritte nennt die Recherche nicht.