Was würde sich für Käufer im Süden Teneriffas ändern?
Bislang ändert sich nichts, denn der Entwurf liegt nur als Vorschlag in Madrid. Gelten würde er nach den Berichten für Käufe auf den Kanaren, also auch auf Teneriffa.
Wer weniger als zehn Jahre gemeldet ist, dürfte nach dem Entwurf keine Wohnung kaufen, melden RTVC und Que.es. Das gilt für Spanier und Ausländer gleichermassen.
Urlauber könnten gar nicht kaufen, weil sie auf den Kanaren nicht gemeldet sind. Auch Expats und Käufer einer Zweitwohnung müssten warten, bis sie die Schwelle erreichen.
Ob laufende Käufe oder bestehende Eigentümer betroffen wären, geht aus den Berichten nicht hervor. Wer einen Kauf plant, fragt vor der Unterschrift bei Notar oder Anwalt nach dem Stand.
Was steht im Entwurf?
Die Regierung von Präsident Fernando Clavijo (Coalición Canaria) schickte am 15. Oktober 2026 den Entwurf eines Real Decreto-ley (Dekret mit Gesetzeskraft) nach Madrid. Verlangt wird eine Meldung im Einwohnerregister von zehn Jahren, bei Unterbrechungen von 15 Jahren.
Der Entwurf knüpft nicht an die Staatsangehörigkeit an, sondern an die Meldung im Register, schreibt Leggo Tenerife. Andere Nachweise als den Eintrag im Padrón nennen die Berichte nicht.
Eine Person dürfte höchstens zwei Wohnungen kaufen, und zwar in verschiedenen Gemeinden. Idealista beschreibt das als Hauptwohnsitz plus Ferienwohnung, und wer zwei oder mehr Wohnungen besitzt, gilt als Nichtansässiger.
Firmen dürften nur kaufen, um an Privatpersonen weiterzuverkaufen oder Wohnungen zu vermieten. Ein Kauf ohne Nachweis wäre laut RTVC nichtig und nicht im Registro de la Propiedad (Grundbuch) eintragbar.
Erbschaften sind ausdrücklich ausgenommen, so RTVC. Wer erbt, wäre von den Verboten nicht betroffen.
Warum will die Regierung der Kanaren das?
Die Inseln hätten eine kleine Fläche und eine empfindliche Natur, argumentiert die Regierung laut Leggo Tenerife. Nötig seien «Massnahmen, die Bewohnern den Zugang zu bestehenden und künftigen Wohnungen garantieren».
Ein Drittel der verkauften Wohnungen gehe an Ausländer, ein grosser Teil davon in die Ferienvermietung, schreibt Leggo Tenerife. Idealista nennt rund 30 Prozent, Que.es 35 Prozent, einen Zeitraum nennen beide nicht.
Auf Teneriffa gingen 2024 rund 40 Prozent der Käufe an Ausländer, so das Centro Tecnológico der Notare laut RTVC. Dort entfielen 25 Prozent der verkauften Wohnungen auf Nichtansässige.
Für die Kanaren lag der Ausländeranteil von Januar 2007 bis September 2025 bei etwa 36 Prozent, berichtet RTVC. Unter den ausländischen Käufern führten Italiener mit 17,99 Prozent vor Deutschen mit 16,15 und Briten mit 15,18 Prozent.
Hält das Vorhaben dem EU-Recht stand?
Die Kanaren berufen sich auf Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, der Randregionen eine Sonderbehandlung erlaubt. Die Genehmigung aus Brüssel braucht der Plan laut RTVC, idealista und The Local, ein Termin dafür ist nicht bekannt.
Artikel 63 des Vertrags garantiert den freien Kapitalverkehr, und dazu zählt der Immobilienkauf, schreibt RTVC. Der Gerichtshof der EU lässt Einschränkungen nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses und nur verhältnismässig zu.
2013 kippte der Gerichtshof eine Regel in Flandern, die Käufer an örtliche Bindungen knüpfte, als unverhältnismässig. Ausnahmen gibt es für Dänemark, Malta und die Åland-Inseln, sie beruhen auf eigenen Vertragsbestimmungen.
Spaniens Wohnungsministerin Isabel Rodríguez unterstützte die Begrenzung von Käufen durch Nichtansässige, meldete RTVC am 27. November 2025. Das ist laut RTVC eine politische Zusage und keine rechtliche Freigabe.
Was ist mit Touristensteuer und Ferienvermietung?
Neben dem Kaufverbot schlägt die Regierung dem Ministerrat eine zweite Reform vor, die das Recht der Gemeinden betrifft, berichtet Leggo Tenerife. Gemeinden sollen demnach Abgaben auf Übernachtungen von Nichtansässigen erheben dürfen.
Ausserdem sollen Gemeinden Ferienvermietung in bestimmten Zonen verbieten dürfen. Welche Zonen und welche Höhe der Abgabe gelten würden, steht in den Berichten nicht.
Wie geht es weiter, und wann?
Der Ministerrat in Madrid muss den Entwurf billigen, die Kanaren entscheiden also nicht selbst. Eine offizielle Reaktion aus Madrid ist bislang nicht bekannt.
Idealista und Que.es erwähnen zudem die Comisión Permanente (ständiger Ausschuss) für die Bestätigung. Als Wahltermin nennt The Local den 29. November 2026, ohne Zustimmung bis dahin ginge der Plan an die nächste Regierung.
Offen sind der genaue Gesetzestext, Übergangsregeln, Härtefälle und ein Starttermin. Ob die PP und andere Parteien den Plan mittragen, ist ebenfalls nicht bekannt.