Was diese Preise sind — und was sie nicht sind
Die wichtigste Zahl steht nicht in der Überschrift: Für einen gemeldeten Bewohner mit tarjeta sanitaria und Anspruch aus der Sozialversicherung kostet ein Krankenhaustag null Euro — im öffentlichen Netz fällt am Tresen nichts an. Die einzige regelmäßige Eigenbeteiligung betrifft Apothekenmedikamente: Nach dem Real Decreto-ley 11/2026 zahlen Rentner meist 10 Prozent, Erwerbstätige 40 bis 60 Prozent.
Die Preisliste ist etwas anderes. Artikel 1.1 des Decreto 81/2009 vom 16. Juni nennt zwei Gruppen: Patienten, die keine Begünstigten der Sozialversicherung sind — und solche, die es sind, bei denen aber ein zahlungspflichtiger Dritter die Kosten trägt. In der Praxis ist das eine Kfz-Haftpflicht, die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers oder ein ausländischer Träger. Die Liste ist also meist eine Rechnung an jemand anderen.
Die Zahlen, Stand 4. September 2026
Im Krankenhaus stehen nach der Ein-Prozent-Anhebung 732,32 € für den Tag stationär, 2.751,46 € für die Intensivstation, 249,11 € für die Notaufnahme und 150,07 € für die Erstkonsultation. In der Grundversorgung ist es deutlich weniger: 72,71 € für die Erstkonsultation, 29,12 € für die Pflegekonsultation. Auf die Unterscheidung kommt es an: Ein pflegerischer Hausbesuch ist eine eigene, viermal teurere Position, 116,44 €.
Wie ein Tag gezählt wird
Die Rechenregeln im Kopf von Anhang I blieben unberührt. Als Tag des Aufenthalts gilt nach Ziffer 1.2 der Verbleib „für einen Zeitraum von mehr als 12 Stunden" — auch in der Notaufnahme. Wer um 22 Uhr kommt und um 7 Uhr geht, löst keinen Tagessatz aus. Die Tagesklinik wird mit 50 Prozent abgerechnet (Ziffer 1.3), häusliche Krankenhausbehandlung mit 35 Prozent (1.4). Der Tagessatz deckt Unterbringung, Verpflegung, Medikation, Behandlung und Basisdiagnostik ab, nicht die gesondert gelisteten Leistungen.
Eine Erstkonsultation ist nach Ziffer 1.6 nur, wer in der Abteilung neu ist oder länger als 18 Monate nicht da war — sie schließt alle Untersuchungen der ersten 15 Tage ein.
Der Satz, der entscheidet, wer zahlt
Zwischen „Ihre Versicherung zahlt" und „Sie zahlen" liegt ein Absatz des Artikels 1.1. Im Original: „cuando el paciente no facilite los datos del tercero obligado para su correcta facturación, el gasto asistencial será a su cargo" — wenn der Patient die Daten des zahlungspflichtigen Dritten nicht bereitstellt, geht die Behandlungsausgabe zu seinen Lasten.
Es genügt also nicht, versichert zu sein; der Versicherer muss benennbar sein — Gesellschaft, Policennummer, Unfallakte, Kennzeichen. Die Regel trifft jeden, dessen Fall einen Dritten betrifft. Der zweite Absatz geht weiter: Bei Unfällen mit einem nicht versicherten oder gestohlenen Fahrzeug tragen der Fahrer und jene Mitfahrer, „die von den Umständen des Diebstahls oder der fehlenden Versicherung wussten und das Fahrzeug freiwillig besetzten", die Behandlungskosten selbst.
Verkehrsunfälle haben eine eigene Preisliste
Anhang II gilt, wenn ein Rahmenabkommen greift. Neu verhandelt wurde das Convenio Marco 2026–2029 zwischen dem SCS, UNESPA und dem Consorcio de Compensación de Seguros. Diese Preise gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Für 2026: 766 € je Aufenthaltstag, 1.534 € je Intensivtag, 324 € je Verletztem für die Erstversorgung ohne Aufnahme. Ein Aufenthaltstag zählt hier anders als in Anhang I — maßgeblich ist die Anwesenheit um 00:00 Uhr. Selten zitiert: Anhang II setzt eine Obergrenze für den alleinigen Fahrzeugführer, 11.664 € beim Auto und 3.900 € beim Motorrad.
Wer wirklich nichts zahlt
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte „haben Sie dieselben Rechte auf Gesundheitsversorgung wie die in diesem Land versicherten Bürger, aber auch dieselben Pflichten", schreibt die spanische Verwaltung im Punto de Acceso General. Sie gilt allerdings nur im öffentlichen System. Für Briten gilt nach dem Brexit nichts Schlechteres: Das Ministerio de Sanidad verweist auf UK EHIC oder GHIC und hält fest, die Kosten gingen „zu Lasten Spaniens oder des Vereinigten Königreichs, das dem spanischen Staat die Ausgaben erstattet".
Der Gegensatz, ebenfalls wörtlich: Besuchern, die weder eine spanische Karte haben noch einen Nachweis der Deckung vorlegen, „kann das spanische Gesundheitssystem die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen". Genau hier wird aus einer Tabelle im Amtsblatt ein Brief im Briefkasten. Wie der SCS solche Fälle im Alltag handhabt, ist nicht dokumentiert; wir konnten es nicht klären.