Wer spart bei der Grundsteuer, wenn er in Santa Cruz de La Palma baut?
Der Gemeinderat von Santa Cruz de La Palma hat am 6. November 2026 einstimmig beschlossen, Neubau und Sanierung von Wohnraum steuerlich zu belohnen. Der Nachlass auf die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, die kommunale Grundsteuer) beträgt bis zu 90 Prozent.
Er gilt für Neubauten, Sanierungen und VPO, also staatlich geförderte Wohnungen (Viviendas de Protección Oficial). Die Regierungsgruppe hob die Zahl während der Debatte per Änderungsantrag an; den Ausgangswert nennt die Berichterstattung nicht.
Dazu kommt ein Nachlass von 60 Prozent auf die ICIO, die Steuer auf Bauarbeiten. Er betrifft Wohnprojekte, die aus sozialen Gründen als von besonderem Interesse oder als kommunal nützlich erklärt werden und das geltende Recht erfüllen.
Der Beschluss ist auf vier Jahre ab Genehmigung angelegt. Die Berichterstattung nennt das die anfängliche Laufzeit, zu einer Verlängerung sagt sie nichts.
Welche Bedingungen gelten für die Wohnung?
Die Wohnung muss Hauptwohnsitz des Eigentümers sein oder als normale Wohnung vermietet werden. Ferienvermietung und touristische Unterkünfte schliesst der Beschluss ausdrücklich aus.
Die Wohnnutzung muss mindestens 10 Jahre bestehen bleiben, gerechnet ab dem Ende der Arbeiten und der Erteilung der Bezugsgenehmigungen. Was bei einem Verstoss passiert, ist nicht bekannt.
Die Fraktion Nueva Canarias schlug vor, die Nachlässe an bezahlbare Mieten zu koppeln. Als Massstab nannte sie die offiziellen Preisgrenzen für geschützten Wohnraum auf den Kanaren.
Ausserdem sollen leerstehende oder geschlossene Wohnungen Vorrang erhalten. Ob diese Änderungen in den Text kamen, ist nicht bestätigt.
Betrifft der Beschluss Urlauber, Käufer und Vermieter?
Urlauber sind von dem Beschluss nicht betroffen. Er regelt Steuern für Eigentümer, die in Santa Cruz de La Palma Wohnraum bauen oder sanieren.
Wer dort eine Immobilie kauft, um sie an Feriengäste zu vermieten, erhält keinen Nachlass. Wer selbst einzieht oder langfristig vermietet, kann ihn nach heutigem Stand nutzen.
Die IBI ist eine Gemeindesteuer, die Gemeinde legt Nachlässe selbst fest. Für Grundstücke in anderen Gemeinden der Insel ergibt sich aus dem Beschluss nichts.
Zur Einordnung: Das kanarische Statistikamt ISTAC zählte in einer experimentellen Statistik für Februar 2026 auf La Palma 1.972 Ferienwohnungen. Auf den Kanaren insgesamt waren es 42.896; wie viele davon in Santa Cruz de La Palma liegen, geht daraus nicht hervor.
Wer bauen oder sanieren will, fragt am besten vor Baubeginn bei der Steuerabteilung des Ayuntamiento (Gemeindeverwaltung) nach. In vergleichbaren Verordnungen anderer Gemeinden muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; für Santa Cruz de La Palma ist das nicht bestätigt.
Welche Fragen sind noch offen?
Einen Starttermin hat die Gemeinde nicht veröffentlicht. Auch der Name der Verordnung und eine Veröffentlichung im BOP (Amtsblatt der Provinz) wurden nicht gefunden.
Unklar ist, ob die 90 Prozent pauschal gelten oder gestaffelt. Ebenso offen ist, ob der Nachlass für alle vier Jahre läuft oder pro Immobilie kürzer.
Wie man den Nachlass beantragt, welche Unterlagen nötig sind und welche Fristen gelten, ist nicht bekannt. Auch die Kosten für die Gemeinde hat bisher niemand beziffert, und Mittel von Staat oder Cabildo (Inselregierung) wurden nicht gefunden.
Nach den Recherchen ist der Beschluss ein Antrag der PSOE-Fraktion, den Stadtrat Juanjo Neris verteidigte, und noch keine geänderte Steuerverordnung. Protokoll und Tagesordnung der Sitzung liegen auf dem Transparenzportal der Gemeinde.
Wer entscheidet über solche Nachlässe, und wie geht es weiter?
Die IBI ist eine Gemeindesteuer, und der Gemeinderat legt Nachlässe per Steuerverordnung (ordenanza fiscal) fest. Er bewegt sich dabei im Rahmen des Real Decreto Legislativo 2/2004, dem staatlichen Gesetz über die Gemeindefinanzen.
Eine Änderung durchläuft normalerweise Erstgenehmigung, öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im BOP von Santa Cruz de Tenerife. Ob dieses Verfahren hier schon begonnen hat, wurde nicht gegen das Amtsblatt geprüft.
Andere Gemeinden kennen einen Nachlass von 90 Prozent für Bau- und Bauträgerfirmen bei Neubau und neubaugleicher Sanierung. Dort gilt er nur für das steuerpflichtige Unternehmen und bei Anträgen vor Baubeginn; ob das für Santa Cruz de La Palma und für Privatpersonen gilt, ist unbestätigt.
Warum ist Wohnraum auf La Palma ein Thema?
Der Autor David Ramos Pérez (Universität Salamanca) nennt die Lage im Aridane-Tal nach dem Vulkanausbruch von 2021 in einem Kapitel von 2024 eine beispiellose Wohnungsnot. Schon vorher sei der Zugang zu Wohnraum schwierig gewesen, mit Spekulation und wenig geschütztem Wohnraum.
Auf den Kanaren stiegen die Mieten laut Fotocasa Ende 2025 um 12,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in Spanien um 6,9 Prozent. Das sind keine Zahlen für La Palma.
Der INE (spanisches Statistikamt) meldet für 2025 einen Anstieg der Kaufpreise für Wohnungen auf den Kanaren um 11 Prozent, in Spanien waren es 12,9 Prozent. Für La Palma selbst fanden sich keine Zahlen zu Mieten, Leerstand oder Baugenehmigungen.