Was die Carta de Servicios ist — und was nicht
Eine Carta de Servicios ist eine Selbstverpflichtung der Verwaltung auf messbare Standards, kein Gesetz. Die Resolución vom 11. August 2026, im BOC Nr. 170 vom 25. August veröffentlicht und am Tag darauf wirksam, verspricht, 90 Prozent der Verfahren zur Anerkennung und zum Individuellen Betreuungsprogramm (PIA) „dentro del plazo máximo legalmente establecido de seis meses" zu bescheiden, halbjährlich gemessen und jährlich veröffentlicht. Generaldirektorin Concepción Ramírez nannte das laut Regierungsmitteilung einen „compromiso público". Neu ist nicht die Frist, neu ist ihre Messung.
Wo die Frist steht — und was das Schweigen bewirkt
Grundlage ist die Ley 39/2006; ihre Disposición final primera, Absatz 2, lässt zwischen Antragseingang und Bescheid höchstens sechs Monate. Auf den Kanaren wiederholt das der Decreto 46/2025 vom 21. April in Artikel 11.1, gerechnet ab Registereingang.
Entscheidend ist Artikel 12 desselben Dekrets: Wird die Frist überschritten, ist das Schweigen estimatorio. Nach Artikel 24 der Ley 39/2015 gilt das „a todos los efectos" als verfahrensbeendender Verwaltungsakt, den eine spätere Entscheidung nur bestätigen darf. Die Begutachtung ersetzt es nicht.
Rückwirkung — und der Tod während des Verfahrens
Dieselbe Disposición final primera Absatz 2 bestimmt, wann der Anspruch entsteht: ab dem Bescheid oder, wenn binnen sechs Monaten keiner ergangen ist, ab Ablauf der sechs Monate. Darauf stützt sich der Defensor del Pueblo gegen Verwaltungen, die erst ab Genehmigung des PIA zahlen wollen.
Der Tribunal Supremo entschied am 11. April 2024 (Verwaltungskammer, Vierte Sektion, Berichterstatter José Luis Requero): Stirbt jemand, der bereits Inhaber des Rechts ist, während das PIA aussteht, kann zugunsten der Erben ein Forderungsrecht entstehen, und sie können den Abschluss des Verfahrens verlangen. Erstattet wird das Vorgestreckte; die Leistung bleibt höchstpersönlich.
Antrag, Begutachtung, Grade
Der Antrag geht an die Dirección General de Dependencia: über die Sede Electrónica, in jedem Register der kanarischen Verwaltung oder über die Sozialdienste der Gemeinde. Beizubringen sind Formular, Ausweis, der ärztlich unterschriebene informe de salud und die Meldebescheinigung.
Die valoración nimmt ein multidisziplinäres Team im gewohnten Umfeld vor, nach dem Instrument des Real Decreto 174/2011: unter 25 Punkten kein Grad, 25 bis 49 Grad I (mäßig), 50 bis 74 Grad II (schwer), 75 bis 100 Grad III (schwerst); das Real Decreto-ley 17/2026 vom 23. Juni ergänzte einen Grad III+. Erst das PIA legt fest, was kommt: Katalogleistungen nach Artikel 15 der Ley 39/2006 — Telebetreuung, häusliche Hilfe, Tageszentrum, Heimplatz — oder eine Geldleistung nach Grad und Einkommen.
Schritt für Schritt, wenn die sechs Monate verstrichen sind
1. Eingangsdatum sichern. Die Frist läuft ab Registereingang, nicht ab dem Begutachtungstermin; heben Sie den justificante auf. Die Carta de Servicios rechnet ab dem Antrag oder ab den vollständigen Unterlagen.
2. Certificado acreditativo del silencio verlangen. Nach Artikel 24.4 der Ley 39/2015 wirkt das Schweigen ab Fristablauf; die Bescheinigung ist von Amts wegen binnen 15 Tagen auszustellen, sonst binnen 15 Tagen ab Ihrem Antrag.
3. Ausdrückliche Entscheidung einfordern. Die Pflicht dazu entfällt durch das Schweigen nicht (Artikel 21 der Ley 39/2015). Eine queja an die Dirección General kostet nichts, ist fristfrei und aktenkundig.
4. Recurso de alzada — nur gegen einen Bescheid. Fällt Grad oder Leistung anders aus, nennt die Sede Electrónica diesen Weg: ein Monat ab Zustellung (Artikel 122 der Ley 39/2015). Gegen Nichtstun greift er nicht.
5. Diputado del Común einschalten. Der kanarische Bürgerbeauftragte und der Defensor del Pueblo prüfen kostenlos und ohne Anwalt; aufheben können sie nichts, sie empfehlen.
6. Klage wegen Untätigkeit. Artikel 29.1 der Ley 29/1998 erlaubt, die Erfüllung einer geschuldeten Leistung zu verlangen; bleibt sie drei Monate danach aus, steht die Klage offen. Bei einem bestandskräftigen, nur nicht vollzogenen Bescheid — dem Limbus — gilt Artikel 29.2: Vollzug beantragen, einen Monat warten, dann klagen.