Was gezählt wird – und warum 14 Prozent nicht aufgehen
Die Zahl 40.837 ist kein Registerstand. Das ISTAC liest monatlich die Angebote der, so die Methodik, „principales plataformas digitales de intermediación“ aus; welche das sind, nennt das Methodikpapier (Fassung V.1, Juli 2024) nicht. Gezählt werden nur ganze Wohnungen, keine Zimmer, und verfügbar ist nur, was „se ha reservado, al menos una vez, durante el mes de referencia o el mes anterior“ – im Berichts- oder Vormonat also mindestens einmal gebucht wurde. Wer weiter inseriert, aber zwei Monate leer bleibt, fällt aus der Statistik, ohne den Markt zu verlassen.
Nachgerechnet hNachgerechnet trägt auch die Schlagzahl nicht ganz:auml;lt auch die genannte Zahl nicht ganz stand: Aus 47.127 Wohnungen im August 2025 und 40.837 im August 2026 ergeben sich 13,3 Prozent weniger, nicht 14. Die 14 Prozent (genau 14,4) passen zu den Schlafplätzen, die von 195.242 auf 167.170 fielen; die Mitteilung nennt im Text aber 161.170 Plätze, womit der Rückgang 17,5 Prozent betrüge. Eine Revision der Vorjahresbasis scheidet aus: 47.127 steht unverändert in jeder Fassung des Würfels seit Version 1.17.
Insel für Insel
Die absoluten Werte stehen im Würfel. In Stück verliert Teneriffa am meisten: von 19.422 auf 16.597 Wohnungen, minus 2.825 oder 14,5 Prozent – unter den vier großen Inseln auch der stärkste prozentuale Rückgang. Es folgen Gran Canaria (9.723 auf 8.488, minus 12,7 Prozent), Lanzarote (7.781 auf 6.939, minus 10,8 Prozent) und Fuerteventura (6.684 auf 5.932, minus 11,3 Prozent). Prozentual trifft es die kleinen Inseln härter: La Palma fällt von 2.146 auf 1.715 und El Hierro von 522 auf 417, beide um rund 20 Prozent, La Gomera von 844 auf 745.
Weniger Wohnungen, gleich viele Gäste
Ein Nachfrageeinbruch ist nicht zu erkennen. Das INE zählte für August 2026 auf den Kanaren 7.216.680 Hotelübernachtungen, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr, bei 82,01 Prozent Auslastung. Auch in der Ferienvermietung blieb die Buchungsquote fast unverändert: 94,4 nach 94,6 Prozent. Die Einnahmen des Segments sanken von 116,6 auf 107,1 Millionen Euro und damit um 8,1 Prozent, also weniger stark als das Angebot (ISTAC).
Drei Regelwerke, ein Zeitraum – und kein Beweis
In den Zeitraum fallen mehrere Rechtsänderungen. Die Ley 6/2025 vom 10. Dezember 2025 (Amtsblatt der Kanaren Nr. 246 vom 12. Dezember 2025) verlagerte mit den Artikeln 7 und 8 Anzeige und Eintragung auf die Cabildos und gilt seit dem 13. Dezember 2025. Der Oberste Gerichtshof erklärte am 19. und 21. Mai sowie am 1. Juni 2026 die Artikel 5, 8, 9 und 10 des Real Decreto 1312/2024 für nichtig. Die Ley 7/2026 vom 31. Juli 2026 (Amtsblatt Nr. 163 vom 14. August 2026) fügte der Ley 6/2025 neue Artikel 11 und 12 hinzu. Eine Ursache belegt das nicht: Der Jahresvergleich der ISTAC-Reihe drehte schon im Oktober 2025 ins Minus (3,4 Prozent), vor Inkrafttreten des kanarischen Gesetzes, erreichte im Juni 2026 minus 19,7 Prozent und hat sich seither auf minus 13,3 Prozent abgeschwächt. Gegenüber Juli 2026 lagen im August sogar 1.159 Wohnungen mehr im Bestand.
Kommen die Wohnungen auf den Mietmarkt zurück?
Eine belastbare Antwort gibt es nicht. Keine Behörde hat veröffentlicht, wie viele der verschwundenen Wohnungen vermietet, verkauft oder leer sind. Das Portal idealista weist für die Kanaren im August 2026 eine Angebotsmiete von 15,4 Euro je Quadratmeter aus, 5,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Vermieterverband Ascav sieht darin das Scheitern der Regulierung: „El propósito de la expulsión [...] reflejaba la intención de aliviar la situación de la vivienda residencial en las Islas. Cosa que no se ha cumplido“, sagte Präsidentin Doris Borrego der Zeitung La Gaceta de Canarias am 16. September 2026. Im selben Blatt liest der Unternehmensverbund Excelcan den Rückgang umgekehrt als Wirkung der Regulierung; Vizepräsident José Carlos Francisco nannte den Eingriff „fundamental“. Den Ausweg über die Saisonvermietung verengt zudem das neue Recht: Nach Artikel 11 der Ley 6/2025 gilt eine Vermietung von höchstens 31 Tagen als touristisch, nach Artikel 12 muss der Vermieter den Grund des vorübergehenden Wohnbedarfs im Vertrag festhalten. Wie viele Eigentümer stattdessen dauerhaft vermieten, weiß niemand.