Was die Zahl misst — und was nicht
Der CGPJ zählt vollzogene Räumungen, nicht eingereichte Klagen. Auf den Kanaren waren es im ersten Quartal 2026 insgesamt 95.
Spanienweit weist dieselbe Statistik 4.005 Vollzüge aus, 45,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, davon rund 2.600 aus Mietverhältnissen. Der kanarische Rückgang ist deutlich steiler — beruht aber auf so kleinen Zahlen, dass wenige Dutzend Fälle den Prozentwert stark bewegen. Ein Vollzug im ersten Quartal 2026 gehört zudem zu einem Verfahren, das Monate oder Jahre früher begann.
Der Schritt vor der Räumung
Seit dem Gesetz 12/2023 über das Recht auf Wohnraum enthält die spanische Zivilprozessordnung (LEC) einen Zwischenschritt: Nach Art. 441.5 unterrichtet das Gericht von Amts wegen die Sozialdienste, sobald eine Klage die gewöhnliche Wohnung betrifft. Diese haben höchstens zehn Tage, um eine Notlage zu prüfen. Bestätigen sie sie, ruht das Verfahren bis zu zwei Monate bei einem privaten Kläger, bis zu vier bei einer juristischen Person; danach läuft es automatisch weiter, auch ohne Ersatzwohnung. Die Fristen nennen Baker Tilly und der Anwaltsrat CVCA.
Ein zweiter Schritt trifft nur große Bestandshalter: Nach Art. 439.6 und 439.7 LEC muss die Klage angeben, ob der Kläger „gran tenedor" ist, und ein solcher muss gegen einen Mieter in Notlage eine vorherige behördliche Schlichtung nachweisen. Wer ein oder zwei Wohnungen hat, muss das nicht.
Der Schutzschirm, den es 2026 zweimal nicht gab
Davon zu unterscheiden ist der außerordentliche „escudo social", die seit 2020 verlängerte Aussetzung von Räumungen. Sie gilt derzeit nicht, nach zwei gescheiterten Anläufen: Am 27. Januar 2026 hob der Kongress das Real Decreto-ley 16/2025 auf; die Regierung setzte am 3. Februar das Real Decreto-ley 2/2026 nach (BOE Nr. 31 vom 4. Februar), das die Aussetzung bis Ende 2026 verlängerte und erstmals Vermieter mit zwei oder weniger Wohnungen ausnahm. Am 26. Februar lehnte der Kongress auch dieses Dekret ab.
Das ist wichtig, weil Zusammenfassungen mit falschen Daten kursieren: Das Dekret stammt vom 3. Februar 2026, nicht vom Juni, und gilt nicht mehr. Was bleibt, ist die gewöhnliche Aussetzung nach der LEC, wie die Kanzleien Buades Legal und Consulting DMS festhalten.
Der Weg für einen kleinen Vermieter
Die Abfolge beschreibt der Anwalt Lázaro Héctor Amable Méndez von ALY Abogados am 13. Juni 2026; die Zeitangaben sind seine Praxiseinschätzung, keine amtlichen Werte. Am Anfang steht die förmliche Zahlungsaufforderung, meist per Burofax, mindestens 30 Tage vor der Klage: Sie schneidet dem Mieter die „enervación" ab, die Räumung durch Nachzahlung noch abzuwenden. Die Klage läuft dann nach Art. 250.1.1 LEC.
Wird eine Notlage geltend gemacht, schaltet das Gericht die Sozialdienste ein; ALY Abogados veranschlagt dafür ein bis drei Monate. Danach ergeht ein Dekret mit Verhandlungs- und Räumungstermin, seit dem Gesetz 12/2023 mit Tag und Uhrzeit; die körperliche Räumung folgt zwei bis fünf Wochen später. Unterm Strich drei bis sechs Monate ohne, sechs bis zwölf mit Notlage.
Zwei Lesarten desselben Rückgangs
Canarias7 führt den Rückgang „in großem Maße" auf die Schutz- und Notlagenprotokolle zurück. Die Plataforma de Afectados por la Hipoteca (PAH) widerspricht: Spanienweit stiegen die beantragten Räumungen im selben Quartal um 19,2 Prozent, die eingeleiteten Hypothekenvollstreckungen um 17,5 Prozent. Nur 1,8 Prozent der ausgesetzten Räumungen mündeten nach ihrer Zählung in eine Wohnungslösung; für den Rest vermutet sie „unsichtbare Räumungen" ohne Gerichtsakte.
Die Kanzlei Roda Abogados aus Las Palmas liest dieselbe Lage von der Vermieterseite her: Sie begrüßte im Februar 2026, dass das Dekret Eigentümer mit zwei oder weniger Wohnungen aus dem Schutzschirm nahm — eine Ersatzwohnung zu suchen sei Sache der Sozialdienste, nicht des Vermieters, dessen Verfahren stillsteht. Der CGPJ selbst veröffentlicht Zählungen, keine Ursachenanalyse.